Schwerbehinderte Arbeitnehmer werden durch die Vorschriften des SGB IX (Sozialgesetzbuch) besonders geschützt und gefördert.
Eine Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX liegt vor, wenn der Grad der Behinderung bei wenigstens 50 liegt. Der Grad der Behinderung wird in einem Behinderten- bzw. Schwerbehindertenausweis dokumentiert.
Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten
Bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten muss das Integrationsamt zustimmen.
Hat das Integrationsamt nicht zugestimmt, ist die Kündigung unzulässig und es kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Das zuständige Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an.