Die Versetzung ist der Wechsel der Dienst- oder Betriebsstelle auf Veranlassung des Arbeitgebers bzw. die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches auch an der gleichen Örtlichkeit.
Ab einer gewissen Betriebsgröße ist der Betriebsrat anzuhören und der Betriebsrat hat zuzustimmen.