Versorgungsausgleich

Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird vorgenommen, um während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften unter den Ehegatten auszugleichen. Der Ehezeitanteil ist auszugleichen.

Grundsätzlich sind die in der Ehezeit erworbene Anteile von Anrechten jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet nach der Neuregelung im seit 01.09.2009 in Kraft getretenen Versorgungsausgleichsgesetz der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.

Auszugleichen ist der Wert der Anwartschaften. Dieser wird für jeden Ehegatten ermittelt. Das Gericht holt zu diesem Zweck Auskünfte bei den Versicherungsträgern ein. Der Ehegatte mit dem niedrigeren Wert ist ausgleichsberechtigt.

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