Kindschaftssachen

Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die

  • die elterliche Sorge
  • das Umgangsrecht
  • die Kindesherausgabe
  • die Vormundschaft
  • die Pflegschaft oder die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder für die Leibesfrucht
  • die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen
  • die Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung pschisch Kranker oder
  • die Aufgaben nach den Jugedgerichtsgesetz betreffen.

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