Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die
- die elterliche Sorge
- das Umgangsrecht
- die Kindesherausgabe
- die Vormundschaft
- die Pflegschaft oder die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder für die Leibesfrucht
- die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen
- die Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung pschisch Kranker oder
- die Aufgaben nach den Jugedgerichtsgesetz betreffen.