Die Betreuungs- und/oder Patientenverfügung sowie auch die Vorsorgevollmacht können in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Die Kosten für eine Eintragung betragen einmalig 13,00 Euro, sofern die Meldung über das Internet erfolgt und die Zahlung per Lastschrift vorgenommen wird. Die Gebühr umfasst die dauerhafte Registrierung der Vollmacht bzw. Verfügung und alle Kosten der Beauskunftung durch ein Betreuungsgericht.
Soll mehr als ein Bevollmächtigter registriert werden, falle pro weiterem Bevollmächtigten 2,50 Euro an Gebühren an.
Ist mit der zu registrierenden Vorsorgevollmacht eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung verbunden, wird diese Angabe kostenfrei mit registriert.