Änderungskündigung

Was ist eine Änderungskündigung?

Durch eine Änderungskündigung wird der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt, um gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen, mit dem das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortgesetzt werden soll.

Dabei kann das Angebot zum neuen Vertragsschluss vor der Kündigung oder gleichzeitig mit dieser gemacht werden. Das Angebot darf aber nicht nach Ausspruch der Kündigung erfolgen. Das Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses enthält immer eine Änderung des ursprünglichen Vertrages. So kann ein anderes Gehalt, ein anderer Arbeitsort, eine andere Tätigkeit, eine kürzere Arbeitszeit etc. angeboten werden.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer bei Erhalt einer Änderungskündigung?

Der Arbeitnehmer kann zunächst dieses Angebot annehmen. Dann läuft das Arbeitsverhältnis unter den geänderten Bedingungen weiter. Lehnt er es ab, wandelt sich die Änderungskündigung in eine ordentliche Beendigungskündigung um. Gegen die ordentliche Kündigung kann der Arbeitnehmer im Wege einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Möglich ist es aber auch, das Angebot unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der angebotenen Änderungen anzunehmen.

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