Voraussetzung und Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld erhält, wer arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Anwartschaftszeit erfüllt regelmäßig, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat.
Die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer vor dem Arbeitslosengeldantrag innerhalb der Rahmenfrist versicherungspflichtig tätig war und wie alt der Arbeitnehmer ist. Als Rahmenfrist wird dabei die Zeit bezeichnet, innerhalb welcher der Arbeitnehmer den erforderlichen Zeitraum der versicherungspflichtigen Tätigkeit zurückgelegt haben muss.
Die folgende Aufstellung zeigt, unter welchen Voraussetzungen Sie wie lange Arbeitslosengeld beziehen können:
- versicherungspflichtige Tätigkeit von mind. 12 Mon.: Arbeitslosengeld für 6 Monate
- versicherungspflichtige Tätigkeit von mind. 16 Mon.: Arbeitslosengeld für 8 Monate
- versicherungspflichtige Tätigkeit von mind. 20 Mon.: Arbeitslosengeld für 10 Monate
- versicherungspflichtige Tätigkeit von mind. 24 Mon.: Arbeitslosengeld für 12 Monate
- versicherungspflichtige Tätigkeit von mind. 30 Mon., Lebensalter 50 Jahre und älter: Arbeitslosengeld für 15 Monate
- versicherungspflichtige Tätigkeit von mind. 36 Mon., Lebensalter 55 Jahre und älter: Arbeitslosengeld für 18 Monate
- versicherungspflichtige Tätigkeit von mind. 48 Mon., Lebensalter 58 Jahre und älter: Arbeitslosengeld für 24 Monate.
Bei der Feststellung der Anspruchsdauer können nur die Versicherungszeiten berücksichtigt werden, die innerhalb von 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung zurückgelegt wurden.