Beobachtung von Konkurrenzunternehmen

Jeder Geschäftsführer hat die Pflicht, Konkurrenzunternehmen im In- und Ausland zu beobachten, deren Produkte hinsichtlich Preis und Leistung zu überprüfen und mit den eigenen Produkten zu vergleichen. Dies dient der Wettbewerbsfähigkeit der GmbH.

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Aktien

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Anleihen

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Bei einer geschlossenen Beteiligung handelt es sich um einen Fonds, der nur eingeschränkt handelbar ist. Geschlossene Beteiligungen werden üblicherweise als GmbH & Co. KG gegründet

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