Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die berufliche Tätigkeit entstanden ist. Die Kosten der Behandlung und Rehabilitation einer Berufskrankheit werden von der Unfallversicherung übernommen.
Alle bisher anerkannten Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheiten-Verordnung geregelt.
Die Unfallversicherungsträger haben auch andere Krankheiten als Berufskrankheiten anzuerkennen, wenn nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Voraussetzungen für die Einstufung als Berufskrankheit erfüllt sind.