Eine betriebliche Alterversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Rente aufgrund des Alters oder auch aufgrund von Krankheit oder Tod zahlt.
Diese betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich geregelt im Betriebsrentengesetz. Sie steht neben der staatlichen Rente und ist eine Zusatzleitung für Arbeitnehmer und Auszubildende.
Anpassung der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Alterversorgung muss alle drei Jahre überprüft und ggf angepasst werden. Da dies sehr aufwendig ist, besteht auch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen, bei der Vereinbarung gleich eine Anpassung vorzunehmen dergestalt, dass der Betrag jährlich um 1 % erhöht wird.
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Sollte der Arbeitgeber in die Insolvenz geraten, müssen sich die Arbeitnehmer sich um Ihre betriebliche Altersversorgung keine Sorgen machen. Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich insolvenzgeschützt.