Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen nur unter den engen Voraussetzungen des § 32 BDSG erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. § 32 BDSG unterteilt dabei in
Bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellt sich immer die Frage, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Abfindung verlangen kann. Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf