Ein Dienstwagen kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Gestaltungsmöglichkeit des Gehalts darstellen. Dabei sind sodann steuerrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Die private Nutzung des Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die private Nutzung des Dienstwagens kann konkret mittels eines Fahrtenbuches ermittelt werden, oder es wird pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Dienstwagens pro Monat versteuert. Sollten Sie als Unternehmer tätig sein, der vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss der Betrag der privaten Nutzung der Umsatzsteuer unterworfen werden.