Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Das ist dann möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dabei muss er alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen und die Interessen beider Vertragsteile abwägen.
Eine fristlose Kündigung kann nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.
Beispiele für Gründe, die zur fristlosen Kündigung berechtigen können:
• Androhung künftiger Erkrankungen
• beharrliche Arbeitsverweigerung
• eigenmächtige Urlaubsantritt
• Konkurrenztätigkeit
• sexuelle Belästigung
• wiederholte Unpünktlichkeiten bzw. unentschuldigte Fehlzeiten trotz Abmahnung
• Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. gegenüber Arbeitskollegen
• unerlaubte Internetnutzung bzw. private Telefonate auf Kosten des Arbeitgebers
Zu beachten ist, dass eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nahezu immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt.
In der Regel lohnt sich eine Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung daher schon deshalb, weil damit 12 Wochen Arbeitslosengeld gerettet werden können.