Die Einordnung als leitender Angestellter ist von Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes hat. Für leitende Angestellte besteht der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt oder gar nicht. Ob ein Mitarbeiter leitender Angestellter ist, ergibt sich aus der Umsetzung des Arbeitsverhältnisses und nicht alleine deshalb, weil die Bezeichnung im Arbeitsvertrag auf „leitender Angestellter“ lautet.
Anhaltspunkte, wann jemand leitender Angestellter ist, ergeben sich aus dem Kündigungsschutzgesetz und aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Kennzeichnend für leitende Angestellte kann sein:
- Ausübung von Arbeitgeberfunktionen, wie die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern
- Handlungsvollmacht oder Prokura
- Übernahme unternehmerischer Aufgaben und wesentliche Entscheidungsfreiheit
- vergleichsweise hohes Arbeitsentgelt