Mobbing

Mobbing ist eine Situation am Arbeitsplatz zwischen Arbeitnehmern oder zwischen einem Arbeitnehmer und einem Vorgesetzten, bei der der Arbeitnehmer systematisch und über einen längeren Zeitraum angegriffen und diskriminiert wird.

Durch das wiederholte abwertende, einschüchternde, demütigende oder beleidigende Verhalten werden bei den Opfern oft seelische Beeinträchtigungen und auch psychosomatische Beschwerden ausgelöst.

Typische Mobbinghandlungen können u.a sein:

  • ständige und/oder kleinliche Kritik an Arbeit des Arbeitnehmers
  • Verbreitung von Gerüchten
  • Belustigung über das Privatleben oder die Nationalität
  • Nachmachen von Gang, Stimme oder Gesten, um die Person lächerlich zu machen
  •  Zuteilung von kränkenden oder gesundheitsschädlichen Aufgaben
  • Androhung bzw. Anwendung körperlicher Gewalt
  • sexuelle Übergriffe.

Der Arbeitnehmer kann sich gegen Mobbingattacken zu Wehr setzen.

In einem ersten Schritt sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden. Wenn der Vorgesetzte derjenige ist, der mobbt, sollte der nächsthöhere Vorgesetzte angesprochen werden. Bei einem solchen Gespräch sollte von dem jeweiligen Vorgesetzten ein Einschreiten gefordert werden.

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser Schutzmaßnahmen ergreift. Bessert sich dadurch die Situation nicht, sollte dem Arbeitgeber mit der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für den Fall, dass er nicht handelt, gedroht werden.

Das Opfer von Mobbingattacken hat Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber, wenn dieser diese selbst begeht und auch wenn er es unterlässt Maßnahmen zu ergreifen, um die ihm bekannten Mobbingattacken zu stoppen. Das Mobbingopfer muss die Mobbingattacken genau darlegen und beweisen. Da sich Mobbingattacken regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinziehen, ist hier dringend zu empfehlen, ein so genanntes Mobbingtagebuch zu führen, in welchem der jeweilige Vorfall, die Person des Mobbers, Datum und Uhrzeit sowie Zeugen notiert werden.

Mobbing kann für den Mobber zur fristlosen Kündigung führen.

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