Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Es beinhaltet Schutzvorschriften für schwangere Arbeitnehmerinnen.
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt des Kindes. In dieser Zeit dürfen die Mütter nicht arbeiten. Nach der Geburt besteht der Mutterschutz 8 Wochen fort.
Zu beachten ist der Kündigungsschutz der Schwangeren. Dieser gilt für die Dauer der Schwangerschaft sowie für einen Zeitraum von 4 Monaten nach der Geburt.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder ihm innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung das Bestehen der Schwangerschaft mitgeteilt wurde.
Der Arbeitgeber darf bei der Einstellung von Frauen nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen. Die Frage nach Schwangerschaft ist generell unzulässig. Stellt der Arbeitgeber die Frage aber trotzdem, darf die Bewerberin lügen und damit nicht wahrheitsgemäß auf die unzulässige Fragen antworten.
Eine Kündigung aufgrund dieser unwahren Angabe ist unzulässig und unwirksam. Es kann dann Kündigungsschutzklage erhoben werden.