Sozialplan/ Interessenausgleich

Sozialplan

Ein Sozialplan ist die verbindliche Einigung zwischen dem Unternehmer und dem Betriebsrat über den Ausgleich oder die Minderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan ist über eine Einigungstelle erzwingbar.

Interessenausgleich

Ein Interessenausgleich ist eine Einigung zwischen dem Unternehmer und dem Betriebsrat über Art und Ausmaß einer vom Unternehmer gewollten Betriebsänderung. Der Interessenausgleich ist zwar wünschenswert aber nicht erzwingbar. Er ist schriftlich abzufassen und vom Unternehmer und dem Betriebsrat zu unterschreiben.

Beispiele für Betriebsänderungen

  • Rationalisierungen
  • Betriebsstilllegung
  • Reorganisationsmaßnahmen

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