Beispiele
– unangemessen hohes Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers
– von der GmbH für den Geschäftsführer ausgerichtete Geburtstagsfeiern
– Pensionszusagen an einen über 60-jährigen Geschäftsführer
– Überstundenvergütung an einen Geschäftsführer
– Tantiemengewährungen von mehr als 50 % des Jahresüberschusses
– Zahlung der Aufwendungen für private Reisen des Gesellschafter-Geschäftsführers
Folgen bei Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen
Wenn das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung feststellt, ist zunächst zu unterscheiden, ob diese nur zu einer Gewinnminderung ohne Vermögensabfluss geführt hat oder nur ein Abfluss ohne Gewinnminderung vorliegt. Der Wert der verdeckten Gewinnausschüttung wird dem Einkommen der GmbH außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet. Sie erhöht das Einkommen der Gesellschaft, welches der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer unterliegt. Die Gesellschaft muss bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung einen Kapitalsteuerabzug in Höhe von 25 % vornehmen. Werbungskosten können nicht abgezogen werden. Zusätzlich kann die verdeckte Gewinnausschüttung der Umsatzsteuer unterliegen.
Nachzahlungsverbot
Zahlungen müssen grundsätzlich von vornherein klar vereinbart worden sein, da es sonst zu verdeckten Gewinnausschüttungen kommen kann. Bei Unklarheiten von schriftlich getroffenen Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss aber nicht zwingend auf eine verdeckte Gewinnausschüttung geschlossen werden.
Oft ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres die Situation, dass der Gewinn für das laufende Geschäftsjahr höher als geplant ausfällt und die Gesellschaft noch Zahlungen an den Geschäftsführer leistet, die nicht vorher vereinbart waren. Daraus ergeben sich Verstöße gegen das Nachzahlungsverbot.