Das Banken- und Kapitalmarktrecht behandelt unter anderem die Schadensersatzpflichten von Banken- und Finanzdienstleistern.
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Fehlberatung richtet sich im Kern nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.1993, Aktenzeichen XI ZR 12/93, in dem die grundlegenden Beratungspflichten an Finanzdienstleister definiert wurden. Nach dieser Entscheidung hat eine Bank eine anlegergerechte und objekt- bzw. anlagegerechte Beratung zu leisten.