Mit einem Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis beendet werden. Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden.
Durch einen Aufhebungsvertrag kann es zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sowie zu sozialversicherungs- und rentenversicherungsrechtlichen Nachteilen kommen!
In einem Aufhebungsvertrag wird der Zeitpunkt festgelegt, in welchem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll.
Außerdem finden sich in der Regel Vereinbarungen zu folgenden Punkten in einem Aufhebungsvertrag:
- Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt
- Freistellung
- Abfindung
- Zeugnis
- Herausgabe von Arbeitspapieren
- Regelungen hinsichtlich des Dienstwagens
- Regelungen über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Häufig befindet sich in einem Aufhebungsvertrag eine so genannte allgemeine Erledigungsklausel oder eine Generalquittung.
Eine allgemeine Erledigungsklausel bedeutet, dass mit Erfüllung des Aufhebungsvertrages alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind.
Mit einer Generalquittung werden alle Ansprüche, auch für die Zukunft, für erledigt erklärt.
Diese Klauseln bringen gewisse Risiken mit sich, da Ansprüche, die im Aufhebungsvertrag nicht angesprochen worden sind. nicht mehr geltend gemacht werden können.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten daher Klarheit darüber haben, welche Ansprüche noch bestehen, bevor ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
Unter Berücksichtigung der möglichen weitreichenden Folgen eines Aufhebungsvertrages (z.B. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld), sollte sich der Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber unter Druck setzen lassen, einen Aufhebungsvertrag sofort (vor Ort) zu unterschreiben. Der Arbeitnehmer hat das Recht, einen Aufhebungsvertrag anwaltlich überprüfen zu lassen und seinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass er Bedenkzeit benötigt.