Handelsvertreter – Definition und Abgrenzung
Definition Nach der gesetzlichen Regelung des § 84 Abs. 1 HGB ist Handelsvertreter, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer
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Definition Nach der gesetzlichen Regelung des § 84 Abs. 1 HGB ist Handelsvertreter, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer
Die Geschäftsführereigenschaft kann durch Abberufung des Geschäftsführers (I.) oder Kündigung seines Dienstvertrages (II.) beendet werden. Außerdem kann die Geschäftsführerposition durch gewerbliche Untersagung (III.) und Amtsniederlegung
Voraussetzungen der Ehescheidung Die Ehe kann auf Antrag eines oder beider Ehegatten vom zuständigen Familiengericht durch Beschluss geschieden werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Ein
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