Was bedeutet Umgangsrecht?
Umgang ist die Teilnahme an der Betreuung, Versorgung und Erziehung des Kindes. Die Dauer und Häufigkeit kann nur nach der jeweiligen Lage des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Kindeswohles sachgerecht festgelegt werden.
Grundsätzlich hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Das Recht der Eltern ist dann wiederum durch das Kindeswohl begrenzt.
Das Umgangsrecht ist auch zu anderen Personen als den Eltern zulässig. Insbesondere Geschwister und Großeltern kommen in Betracht. Zudem auch enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.