Die während der Ehe entstandenen vermögensrechtlichen Gemeinsamkeiten werden entflochten. Dies erfolgt nach drei verschiedenen Verfahren
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- sonstiges Vermögen
Bei sonstigem Vermögen kommt es auf den jeweiligen Güterstand an (Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft)
Die Gütergemeinschaft wird aufgelöst.
Bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung bestehen grundsätzlich folgende allgemeine schuldrechtliche Ansprüche:
- Auflösung von Miteigentum
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Gesellschaftsrecht
- Rückgewähr von Zuwendungen
- Ausgleich von Arbeitszeit
- Bank-, Bausparkonten, Steuerrückerstattungen
- Gesamtschuldnerausgleich
- Freistellung bei Haftungsübernahme und Einräumung dinglicher Sicherheiten
- Deliktsrecht
- Vermögensverwaltung, Treuhandverhältnisse
Im Übrigen erfolgt der Zugewinnausgleich.