Abgrenzungsmerkmale Selbständigkeit – Nichtselbständigkeit
Maßgeblich für die richtige Einordnung der Tätigkeit in selbständige oder nichtselbständige Arbeit ist das Gesamtbild der Verhältnisse, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und der
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Maßgeblich für die richtige Einordnung der Tätigkeit in selbständige oder nichtselbständige Arbeit ist das Gesamtbild der Verhältnisse, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und der
Die Gesellschafter können von dem Geschäftsführer Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und die Einsicht in die Bücher und Schriften verlangen. Der Geschäftsführer muss diese
Die Geschäftsführereigenschaft kann durch Abberufung des Geschäftsführers (I.) oder Kündigung seines Dienstvertrages (II.) beendet werden. Außerdem kann die Geschäftsführerposition durch gewerbliche Untersagung (III.) und Amtsniederlegung
Jeder Geschäftsführer hat die Pflicht, Konkurrenzunternehmen im In- und Ausland zu beobachten, deren Produkte hinsichtlich Preis und Leistung zu überprüfen und mit den eigenen Produkten
Nachdem der Jahresabschluss und Lagebericht aufgestellt wurde, müssen diese Unterlagen von dem Geschäftsführer einem Abschlussprüfer zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Abschlussprüfer kann durch die Gesellschafterversammlung
Um in die Geschäftsführerposition zu gelangen, muss die Gesellschaft den Geschäftsführer sowohl bestellen als auch anstellen. Bestellung und Anstellung sind unabhängig voneinander zu betrachten. Bestellung
Nach § 41 GmbH-Gesetz sind die Geschäftsführer verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen. Die Anforderungen an die Buchführung ergeben sich aus §
Für die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer Beiträge zur Sozialversicherung leisten muss oder nicht, kommt es darauf an, ob der Geschäftsführer abhängig beschäftigt oder selbständig ist.
Der Geschäftsführer muss den täglichen Geschäftsverkehr sowie laufende Kreditgeschäfte regelmäßig überprüfen. Dazu gehört die Kontrolle des täglichen Postein- und -ausgangs. Geschäftsbriefe der GmbH die an
Der Geschäftsführer hat die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung auszuführen. Vorher muss der Geschäftsführer den Beschluss allerdings auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Ein rechtswidriger Beschluss darf nicht